
Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein
Über die Reihe:
Einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz an die Länder im Jahre 1980 folgend, die Dokumentation des baulichen Erbes in der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Gesichtspunkten durchzuführen, hat die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger Richtlinien zur Erstellung einer Denkmaltopographie erarbeitet, die in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift "Deutsche Kunst und Denkmalpflege", 39. Jahrgang 1981, Seite 69, veröffentlicht worden sind. Aufgabe dieser unter dem Titel "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland" erscheinenden Reihe ist die Darstellung des derzeitigen Denkmalbestandes der einzelnen Länder nach Art, Umfang und strukturellen Beziehungen. Denkmale in diesem Sinne sind Kunstwerke und bauliche Anlagen, die als einzelne Objekte oder als Mehrheit bzw. übergreifende Struktur abgeschlossene Epochen belegen und deren Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Die nach dem heutigen Erkenntnisstand dokumentierten Werte sollen für künftige Planungen oder Nutzungsänderungen verbindliche Aussagen enthalten, auf die Verpflichtung des sachgemäßen und schonenden Umgangs mit als solchen erkannten Kulturdenkmalen aufmerksam machen und deren Bewahrung unterstützen.
Zitiert von der Webseite des Landesamts für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.